Grenzen überwunden – auf Barrieren gestoßen

Informationen zur Veranstaltung
Zur Situation von Flüchtlingen mit einer Behinderung in FreiburgReferentin: Prof. Dr. Swantje Köbsell von der Alice-Salomon-Hochschule in BerlinMit Beiträgen von Betroffenen, Freiwilligen, Sozialarbeitenden und kommunalen Vertreter*innen
Informationen zur Veranstaltung
Zur Situation von Flüchtlingen mit einer Behinderung in Freiburg
Referentin: Prof. Dr. Swantje Köbsell von der Alice-Salomon-Hochschule in Berlin
Mit Beiträgen von Betroffenen, Freiwilligen, Sozialarbeitenden und kommunalen Vertreter*innen
Moderation Timm Köhler

Forderungen:
- Feststellung von Beeinträchtigung im Aufnahmeverfahren
- Berücksichtigung beeinträchtigunesbedingter Bedürfnisse bei Zuteilung von Unterkünften
- Sicherstellung angemessener Versorgung mit Hilfsmitteln, Physotherapie u.ä. um Verschlechterungen zu verhindern
- Schaffung von flächendeckend gleichwertigen Strukturen/ Angeboten/ Entscheidungsgrundlagen
- Abschaffung des AsylbLG, bis dahin Festgeschreiben individueller Rechte § 6
Weitere Anregungen an Maria Stehle:

Fazit aus der Veranstaltung Grenzen überwunden – auf Barrieren gestoßen
Zur Situation von Flüchtlingen mit einer Behinderung in Freiburg
Betroffene Familien in Freiburg (Bericht einer Elternmentorin)
Mein Name ist Fatima S.. Ich bin seit drei Jahren als Elternmentorin für Menschen mit
Fluchterfahrung und einer Behinderung ehrenamtlich beim ABC aktiv.
Die uns bekannten Familien kommen aus Ländern, in denen nur geringe staatliche Unterstützung
oder Förderung für Menschen mit Behinderungen angeboten werden. So sind die Familien, auch
wenn es zum Teil Großfamilien sind, im Ursprungsland für den Unterhalt und Begleitung der
Angehörigen zuständig.
Auch der Zugang zu Bildung war für viele, aufgrund Behinderung oder Kriegssituation, verwehrt.
Die Rahmenbedingungen in den Herkunftsländern unterscheiden sich also sehr denen in
Deutschland.
Das Unterstützungssystem für Menschen mit einer Behinderung in Deutschland ist nicht einfach zu
verstehen. Eingliederungs- oder Nachteilausgleiche hängen vom Aufenthaltsstatus ab. Oft wissen die
Betroffenen über ihre Rechte und Aufgaben viel zu wenig Bescheid.
Den Sozialarbeiter*innen in den Flüchtlingswohnheimen ist ein hoher Betreuungsschlüssel auferlegt
und sie können die zeitaufwendige Begleitung von Familien mit behinderten Angehörigen nicht
leisten.
Für die Menschen mit einer Behinderung führt das zu Versorgungsdefiziten.
Das möchte ich mit folgenden Beispielen veranschaulichen.
So hat normalerweise ein Kind mit einer Behinderung nach einem halben Jahr Aufenthalt in
Deutschland das Anrecht auf einen Schulplatz. Wir haben erlebt, dass es auffällig länger dauert (bis
zu 1,5 Jahren) bis die Kinder oder Jugendlichen einen Platz im Bildungssystem angeboten bekommen.
Erwachsene mit einer geistigen Behinderung stoßen auf spezifische Barrieren. Es fehlt an
entsprechenden Deutschkursen in einfacher Sprache. Der Zugang zur Behindertenwerkstätte hängt
vom Aufenthaltsstatus ab. Das erschwert die Integrationsleistung der ganzen Familie.
Wenn ein Wohnheim barrierefreie Einheiten hat, wird i.d.R. an Rollstuhlfahrer*innen gedacht. Aber
Barrierefreiheit hat viele Gesichter und ist nicht nur auf Wohnraum im Erdgeschoss beschränkt. So
kennen wir Angehörige von Familien, die aufgrund einer geistigen Behinderung als schwerbehindert
und hilflos eingestuft sind. Katastrophal wird es, wenn diese Betroffenen Weglauftendenzen haben.
Da wäre eine Wohnung im Erdgeschoss fatal.
Da es in den Flüchtlingswohnheimen Brandschutztüren gibt, kann man diese von innen nicht
verschließen. Gleiches gilt für die Fenster. So der Fall eines 30-jährigen Mannes mit einer geistigen
Behinderung. Er kann abends trotz Beruhigungs- und Schlafmittel – u.a. aufgrund der Lautstärke in
den schlecht isolierten Containern -nicht einschlafen. Irgendwann nachts verlässt er die Wohnung,
so erzählen die Eltern, und er käme am nächsten Tag irgendwann spärlich begleitet und verschmutzt zurück.
Die Eigengefährdung ist sehr hoch, wir kennen einige „Wegläufer“ die sich aufgrund ihrer Hilflosigkeit
auf den Ausflügen verletzt haben oder sich plötzlich mitten auf einer vielbefahrenen Straße sich
wiederfanden.
Ein anderer Fall ist Herr K., der im Krieg sein Bein verloren hat. Er bewohnt mit seiner Familie seit drei
Jahren einen Container in der obersten Reihe, also sprich im dritten Container-Stockwerk. Die
Treppen sind außen angebracht und steil. Zwei Mal ist er schon gestürzt und hat sich dabei verletzt.
Seine Prothese macht ihm manchmal große Schmerzen. Zuhause zieht er sie aus und möchte aber
ohne Prothese von Niemandem gesehen werden. Im Erdgeschoss müsste er sich den Wohnbereich
mit mehreren fremden Personen teilen. Damit hätte er keinen, für ihn so wichtigen Rückzug mehr. So
musste er sich für das Wohnen im 3. Stockwerk entscheiden, auch wenn er sich dabei erhöhten
Stolpergefahren aussetzt.
Andere Familien scheitern an der Hygiene. Ein Fünfjähriger kann nicht laufen. Die Eltern lassen ihn
ungern auf dem Boden, weil abends Mäuse sich in der Wohnung breit machen und vor der Türe gäbe
es Ratten, Zigarettenstummel, Glasscherben und andere Verschmutzungen.
Eine weitere Familie hat zwei Kinder mit der sog. Schmetterlingskrankheit. Sie müssen sehr hohe
Hygienestandards einhalten. Das ist in einem Flüchtlingswohnheim schwer machbar.
Andere Kinder oder Jugendliche mit Behinderung werden in dem Flüchtlingswohnheim gemobbt. Es
wohnen einfach zu viele Menschen zu eng aufeinander, so dass Verhaltensauffälligkeiten weniger
leicht toleriert werden können. Ein fünfzehnjähriger Sohn einer Familie wurde so
zusammengeschlagen, dass er an der Uni-Klinik aufgrund eines Schädelbruches operiert werden
musste.
Generell ist festzustellen, in Flüchtlingswohnheim verschlimmert sich jede Form der Behinderung
aufgrund der schlechten Rahmenbedingungen.
Alle Familien, die wir kennen, leben in den Flüchtlingswohnheim in einer äußerst belastenden
Situation. Trotz großer Bemühungen kommen sie an die Grenze ihrer psychischen und physischen
Belastbarkeit. Wir haben bei einigen Familien festgestellt, dass die einzelnen Familienmitglieder
nacheinander aufgrund des dauernden Stresses erkrankt sind. Integrationsleistungen wie
Deutschkurse oder Aufnahme einer Arbeit werden sehr erschwert bzw. unmöglich gemacht.
Die meisten der Familien leben seit über drei Jahren in Wohnheimen. Und sie wissen nicht, wann sich
die Situation bessern wird.
Auf dem offenen Wohnungsmarkt haben sie kaum eine Chance eine bezahlbare Wohnung zu
finden.
Ein Vater hat das exemplarisch auf den folgenden Punkt gebracht: „Seit drei Jahren suche ich für
mich und meine Familie eine Wohnung. Ich höre immer nur, ich müsste Geduld haben und das
Schlimmste ist, Niemand kann mir sagen wie lange das noch dauern wird. Ich spüre, wie meine
Familie am Zerbrechen ist und alle Bemühungen erscheinen sinnlos. Wir dürfen nur in Freiburg nach
einer Wohnung suchen aber gleichzeitig wird gesagt, es gäbe hier keinen bezahlbaren Wohnraum. “
Situation von Geflüchteten mit einer Behinderung in Freiburg
Der Zugang zu einer guten Versorgung, Gesundheit und gesellschaftlichen Teilhabe werden
Geflüchteten mit einer Behinderung, die in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht
sind, durch unterschiedliche Aspekte enorm erschwert.
1.) Wohnsituation – es gibt in Freiburg keine barrierefreie Gemeinschaftsunterkunft für
Geflüchtete (gemeint ist: Hauseingang, Flur, Zimmer, Küche, Sanitäranlage, Büros der
Mitarbeitenden vor Ort, Gemeinschaftsräume). Die Formen der Behinderungen sind
verschieden und deshalb ist die Anforderung an Barrierefreiheit auch unterschiedlich.
Brandschutztüren sind in Flüchtlingswohnheimen Standard. So sind geistig
Behinderte mit Weglauftendenzen immer wieder Gefahren ausgesetzt. (siehe Bericht
Elternmentorin)
Die Schallisolierung zwischen den Containern ist schlecht. Menschen die Schlaf- und
Beruhigungstabletten aufgrund ihrer Behinderung einnehmen können aufgrund von
Lärmbelästigung trotzdem nicht einschlafen.
Bestimmte Formen der Behinderung, wie z.B. Autismus, erfordern ein eigenes
Zimmer.
Aufgrund einer Behinderung gibt es keinen automatischen Anspruch auf ein
Einzelzimmer in einer Gemeinschaftsunterkunft. Dieses muss bei der
Wohnraumverwaltung der Stadt Freiburg gegen Vorlage ärztlicher Atteste beantragt
werden.
Wenn es keine barrierefreien Gemeinschaftsunterkünfte gibt, müssen die
betroffenen Familien oder Einzelpersonen auf dem freien Wohnungsmarkt in einer
entsprechenden barrierefreien Wohnung untergebracht werden.
2.) Betreuungssituation – in Freiburger Gemeinschaftsunterkünften gilt ein
Personalschlüssel von 1:135 (d.h. eine Vollzeitkraft im Sozialdienst ist für 135
Personen zuständig in der Sozial- und Asylberatung). Geflüchtete mit einer
Behinderung zählen in Freiburg nicht zu besonders schutzbedürftigen Personen. Da
bei dem Thema Flucht und Behinderung zwei komplexe Rechtsfelder (Asyl- und
Behindertenrecht aufeinandertreffen, die nicht wirklich gut zusammenpassen, ist die
Betreuung von Geflüchteten mit einer Behinderung äußerst zeitintensiv. Unter
diesem Betreuungsschlüssel kann weder ein angemessener Informationsaustausch
erfolgen noch ist eine individuelle Verständigung zwischen Beratungssuchenden und
SozialarbeiterInnen möglich.
3.) Krankenversicherung – innerhalb der ersten 15. Monate In Deutschland erhalten
Asylsuchende lediglich eine Notfallversorgung über AsylbLG, d.h. sie haben keine
Krankenversicherungskarte und keinen freien Zugang zu Gesundheitsleistungen. Das
bedeutet, dass Untersuchungen, Hilfsmittel usw. bei der Abteilung AsylbLG beantragt
werden müssen. Diese werden vom Gesundheitsamt geprüft. Die Überprüfung hat in
der Vergangenheit Wochen bis Monate in Anspruch genommen. Teilweise wurden
die Anträge abgelehnt.
4.) Aufsuchende Förder- und Integrationsangebote für Geflüchtete mit einer
Behinderung bzw. deren pflegenden Angehörigen fehlen. Der ABC ist die einzige
Anlaufstelle, die auf dieses besondere Thema spezialisiert ist. Und auch hier ist mir
bekannt, dass viel Arbeit ehrenamtlich geleistet wird.
5.) Fortbildungsangebote zu dem Thema Flucht und Behinderung gibt es
deutschlandweit kaum.
2. a ) Schritte zur Verbesserung der Situation
· Feststellung von Beeinträchtigungen im Aufnahmeverfahren
· Berücksichtigung beeinträchtigungsbedingter Bedürfnisse bei Zuteilung von
Unterkünften
· Sicherstellung angemessener Versorgung mit Hilfsmitteln, Physiotherapie u.ä. um
Verschlechterungen zu verhindern
· Schaffung von flächendeckend gleichwertigen Strukturen/ Angeboten/
Entscheidungsgrundlagen
· Abschaffung des AsylbLG (Asylbewerber-Leistungsgesetz), bis dahin Festschreiben
individueller Rechte in § 6
· Schließen der Lücke zwischen Behindertenversorgungssystem und Angeboten für
Menschen mit Fluchterfahrung,
· Umfassende Aufklärung Betroffener über ihre Rechte, Unterstützung bei deren
Durchsetzung…
damit nicht mehr „Glück und Zufall“ darüber entscheiden, welche Leistungen in
Anspruch genommen werden können!
2.b.) Verbesserung der Situation von Geflüchteten mit einer Behinderung
in Freiburg
1.) Ein Bewusstsein auf unterschiedlichen Ebenen, dass es unter Geflüchteten
Menschen mit einer Behinderung gibt und welche Voraussetzungen für eine gute
soziale Versorgung und Unterbringung geschaffen werden müssen. Der erste Schritt
wäre die Erfassung.
2.) Es braucht mehr barrierefreien bezahlbaren Wohnraum und verstärkte
Unterstützung bei der Wohnungssuche. Menschen mit Flucht und Behinderung
stoßen auf dem freien Wohnungsmarkt auf ähnlich große Barrieren wie Menschen
die von Wohnungslosigkeit betroffen sind. Es müsste mehr Wohnungen geben um
die Notfallliste abzuarbeiten. Auch wenn fünfzig Prozent der Neubauten in Freiburg
zukünftig den Anforderungen des sozialen Wohnungsbaus gerecht werden ist zu
befürchten, dass sich die Situation von Wohnungslosen oder Geflüchtete mit einer
Behinderung sich nicht bessert. Es braucht mehr Sozialwohnungen in städtischer
Hand.
3.) Einstufung von Geflüchteten mit einer Behinderung als besonders
schutzbedürftige Personengruppe (Personalschlüssel von 1:20) (Zeit um ein gutes
Helfernetzwerk und eine intensive Betreuung durch Sozialdienst,
Integrationsmanagement, Jobcenter, Beratungsstellen etc. gewährleisten zu können)
4.) Freie Nutzung der Gesundheitsversorgung für Geflüchtete von Anfang an
5.) Aufsuchende Förder- und Integrationsangebote – eine Art Expertenstelle, die
sich mit dem Thema Geflüchtete mit Behinderung und deren Zugang zum deutschen
Hilfesystem auskennen und somit das Thema Aufenthaltsrecht und Behindertenrecht
abdecken.
6.) Fortbildungsangebote zum Thema Flucht und Behinderung
7.) Vernetzung in Freiburg: Vernetzung zwischen der Flüchtlingshilfe und der Behindertenhilfe um Förderbedarfe festzustellen.
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Zeit
(DI) 18:00 - 21:00
Veranstaltungsort
Christuskirche in Freiburg
Maienstraße 2 / Binnenring Zasius-Turnseestraßestraße, 79102 Freiburg