Kinderbild Sehnsucht nach Familie von jesidischem Mädchen

Forderung: Familien-Zusammenführung für jesidische Familien

Zusammenfassung

Übergabe der Petition mit über 4500 Stimmen an das Justizministerium erfolgt am 8. März um 11:00 Uhr.
Adresse: Schillerplatz 4, 70173 Stuttgart

Wir jesidische Frauen können und wollen nicht aufgeben ...

Im August 2014 überfielen die Terrormilizen des Islamischen Staates (IS) die Region Sindschar im Irak. Gezielte Gewalttaten dienten dazu, die Präsenz religiöser Minderheiten vollständig auszulöschen. Im Zuge dessen wurden etwa 5.000 Jesid*innen ermordet. Über 7.000 Menschen, vor allem Mädchen und junge Frauen, wurden versklavt, vergewaltigt und verkauft.
Mehrere deutsche Bundesländer reagierten auf die Barbarei und richteten Sonderkontingente
für Jesid*innen ein. Baden-Württemberg hat 2015 ein Kontigent von ca. 1100 Personen,
darunter 409 Frauen und 690 Kinder und Jugendliche aufgenommen. Das Landes aufnahmeprogramm bot wichtigen Schutz für die Frauen und Kinder und eine gute Chance für die Betroffenen um eine neue Lebensperspektive zu entwickeln.

Für die Aufnahme in das Kontingent haben sich 2015 nicht nur alleinstehende Frauen, sondern auch wenige Familien beworben. Nach Aussagen der betroffenen Familien wurde den Ehemännern nahegelegt, ihre Kinder und die Frauen durch die Beteiligung am Kontingent zu schützen. Den Frauen wurde versprochen, dass nach zwei Jahren ihre Ehemänner nachziehen können. Nur unter diesen Bedingungen, die Familie hat einen sehr hohen
Stellenwert in der jesidischen Kultur, waren die Frauen bereit sich mit den Kindern an dem Kontingent zu beteiligen. Fest gingen sie davon aus, dass die Ehemänner folgen werden.

Viele jesidische Frauen konnten in Deutschland ein neues Leben aufbauen. Das gilt aber nicht für die 18 Frauen, deren Ehemänner noch im Irak leben. Die Bedingungen der Familienzusammenführung sind für die alleinerziehenden Frauen nicht erfüllbar. Vor allem für Menschen mit einer Behinderung sind die Hürden unüberwindbar. Wie in dem Fall von Frau Zainap M.: Als Mutter von vier Kindern, eines der Kinder hat eine Behinderung, bemerkt sie
Folgendes: „Ich habe ein schweres Leben. Ich weiß nicht was die Zukunft bringt, bleibe ich hier oder gehe ich zurück. Ich kann hier nichts machen, da ich die ganze Zeit an meinen Mann denke. Meinem Mann im Irak geht es ähnlich. Er hofft die ganze Zeit, dass er zu uns kommen darf. Wenn zumindest mein Sohn nicht eine Behinderung hätte.“

Seit sieben Jahren bemühen sich die Frauen, zusammen mit verschiedenen Institutionen und Einrichtungen, um die Rettung ihrer Familien. Es sind unzählige Berichte und Artikel entstanden, begleitet von vielen Aufrufen und Gesprächen. Die Problematik ist der Landesregierung hinreichend bekannt.
Diese Frauen sind in einem Verfahren des Landes Baden-Württemberg nach Feststellung ihres schweren Traumas eingeladen worden und man hat ihnen versprochen, dass sie selbst entscheiden können, ob sie nach der Behandlung hier bleiben oder nicht. Die Gefahr der Retraumatisierung beginnt mit dem Moment, wo sie in ein Flugzeug in den Irak steigen müssten, um ihre Männer in den Arm nehmen zu können. Die derzeitige politische Lage ist
eben nicht so, dass die Frauen im Irak ihr altes Leben wiederfinden könnten.

Es ist eine Tatsache, dass viele Jesid*innen versucht haben, in ihrer Heimat Shingal wieder Fuß zu fassen, aber freiwillig in die Lager wieder zurückgekehrt sind, weil es keine funktionierende Infrastruktur gibt und vor allem – und das spielt hier eine wichtige Rolle –, weil es dort keine Sicherheit für die jesidische Bevölkerung gibt. Man kann den Frauen daher nicht zumuten, dorthin zurückzukehren, es sei denn, sie entscheiden das selbst. Die geringe Zahl von Männern, denen es im Rahmen der Familienzusammenführung erlaubt werden soll, zu ihren Frauen zu kommen, ist verschwindend gering. Insofern ist hier politischer Wille gefragt, um unüberwindbaren Hürden zu beseitigen.

Baden-Württemberg weigert sich bisher die betroffenen Männer unbürokratisch einreisen zu lassen. Die Aussage des Justizministeriums Baden-Württemberg, dass das Kontingent nur für alleinstehende Frauen gedacht war, trifft einfach nicht zu. Frauen mit Kindern sind nicht alleinstehend! Es wurde damals einfach nicht bedacht, dass Familien auseinandergerissen werden.

Und nochmals zu Erinnerung: es geht inzwischen lediglich um die Einreise von 18 Vätern. Baden-Württemberg könnte eine humanitäre Lösung finden und die Familienzusammenführung zügig umsetzen. Die Kinder der betroffenen Familien, zum Teil mit einer Behinderung, gehen zur Schule, sprechen deutsch und können sich gut entwickeln. Im Irak haben sie hingegen keine Zukunftsperspektiven.

Deshalb stellen wir, die Unterzeichnenden, folgende Forderungen:
Wir fordern die baden-württembergische Landesregierung auf
- die Zusammenführung der 14 betroffenen jesidischen Familien zu unterstützen und umgehend zu veranlassen.
- die inhaltliche Ausgestaltung des neuen Kontingents mit den Betroffenen zu erarbeiten.

Wir fordern die Bundregierung auf:
- die Voraussetzungen für die Familienzusammenführung für Kontingentflüchtlinge und Geflüchtet mit humanitärer Aufenthaltserlaubnis rechtlich den
Voraussetzungen für anerkannte Flüchtlinge gleichzustellen.
- die Familienzusammenführung für Geflüchtete mit einer Behinderung generell zu vereinfachen.

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg unterstützt die Forderung jesidischer Frauen, die 2015 im Landesaufnahmeprogrammes nach Baden-Württemberg gekommen sind, nach Ermöglichung eines Nachzugs ihrer Ehemänner. Diese Forderung ist nicht nur gerechtfertigt, sie ist auch umsetzbar, wenn ein entsprechender politischer Wille vorhanden ist. Zwar ist ein Familiennachzug zu Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1
AufenthG nur „aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen“ möglich (§ 29 Absatz 3 AufenthG). Die Gesetzesbegründung sagt jedoch: „Ein dringender humanitärer Grund liegt insbesondere vor, wenn die Familieneinheit auf absehbare Zeit nur im Bundesgebiet hergestellt werden kann.“

Auch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz sagt: „Sofern die Herstellung der Familieneinheit im Ausland aus zwingenden persönlichen Gründen unmöglich ist, ist stets ein dringender humanitärer Grund i. S. d. Vorschrift anzunehmen.“
Dementsprechend ist ein Familiennachzug möglich, wenn es für die Frauen nicht zumutbar ist, in den Irak zurückzukehren. Angesichts der Schilderungen der aktuellen Lebensumstände vieler der betroffenen Männer, die – wie zehntausende Jesid*innen auch – seit Jahren in
Zeltlagern leben müssen und sogar abgesehen von der Familientrennung keine Aussicht auf ein menschenwürdiges Leben haben, liegt es auf der Hand, dass in diesen Fällen die durch Artikel 6 Grundgesetz geschützte familiäre Gemeinschaft zumutbar nur in Deutschland gelebt werden kann.
In vielen Fällen würde aber der Nachzug der Ehemänner an der fehlenden Lebensunterhaltssicherung und eventuell auch an dem Fehlen ausreichenden Wohnraums scheitern. Beides müsste nämlich gewährleistet werden, um den Nachzug zu ermöglichen – selbst dann, wenn der „dringende humanitäre Grund“ im Sinne von § 29 Absatz 3 AufenthG vorliegt. Das gleiche Problem tritt übrigens bei Familiennachzügen sonstiger Familienangehöriger „zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte“ und beim Nachzug zu Personen, die aus humanitären Gründen nach § 22 AufenthG aufgrund einer individuellen Aufnahmezusage des Bundes aufgenommen wurden (hierzu gehören z.B. afghanische Ortskräfte). Es ist aus unserer Sicht dringend geboten, eine Rechtsgrundlage dafür zu schaffen, dass von den Voraussetzungen „Lebensunterhaltssicherung“ und „ausreichender Wohnraum“ abgesehen werden kann. Die Hürden „dringende humanitäre Gründe“ bzw. „außergewöhnliche Härte“ sind hoch genug, und wenn diese überwunden werden können, dann sollte der Familiennachzug nicht an der fehlenden Lebensunterhaltssicherung oder dem fehlenden Wohnraum scheitern. Hier ist die Bundesregierung gefordert, das Aufenthaltsgesetz zu ändern, um entsprechende Ausnahmen zu ermöglichen.

Die Forderung nach Zusammenführung der Familien kann allerdings auch ohne Gesetzesänderungen und ohne Zutun der Bundesregierung erfüllt werden, nämlich dadurch, dass die Landesregierung beim neuen Aufnahmekontingent für Jesid*innen die Familienangehörigen bereits in Deutschland lebender Personen mit aufnimmt.
Zwar wurde die Entscheidung getroffen 2015 nur Frauen und Kinder aufzunehmen, aber es hätte dem Land freigestanden, auch ganze Familien aufzunehmen – das hat beispielsweise Brandenburg gemacht. Es gibt keinen rechtlichen Grund, warum in einem neuen Kontingent
erneut nur Frauen und Kinder aufgenommen werden müssten. Deshalb kann und soll diese Gelegenheit genutzt werden, um die seit 2015 getrennten Familien wieder zusammenzuführen. Das wäre ähnlich wie das, was die Landesregierung 2013 und 2014 machte, als es zwei Aufnahmeanordnungen für jeweils bis zu 500 syrische Staatsangehörige erließ, die aufgrund des Bürgerkriegs in Syrien fliehen mussten und zu ihren in Baden-Württemberg lebenden deutschen oder syrischen Verwandten nachziehen konnten.

Die Würde jesidischer Frauen

Frauen durchschritten die Tore zur Hölle,
den Tod und kehrten von ihm zurück.
Vielleicht fühlen sie wegen ihrer vielen Wunden kein Menschsein.
Vielleicht sind sie wirklich gestorben.
Aber selbst im Tod haben sie das Recht neben ihren Familien begraben zu werden.
Sie brauchen deren Gesichtsausdruck, die Tränen, die Berührungen,
das Flüstern, das Lachen sogar das Weinen.
Möge es sie wieder zum Leben erwecken.
Geben Sie den Frauen das Vertrauen zurück,
dass sie keine Null sind,
sondern ihr Menschsein zählt.
Das Recht auf ein Leben in Würde.
Vater, Mutter, Kinder
Familien zusammen!
Ohne Angst, ohne Albtraum
Gemeinsam heilen sie ihre Wunden,
gehen in eine bessere Zukunft,
werden Teil einer Gesellschaft die das Recht,
die Freiheit und die Familie schützt.
Leben in Würde.

Anna Suliman

Bild: „Meine Familie“.... gemalt von einem 8-jährigem muslimischen Mädchen für die jesidischen Kinder, ABC 2022

Diese Forderung wurde aufgesetzt von Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, Internationale Gemeinschaft für Menschenrechte (IGfM), Ezidischer Kulturverein Freiburg, Arbeitskreis Behinderte an der Christuskirche (ABC) und FAIRburg e.V. Hier geht es zur Petition für Ihre Unterschrift:

https://weact.campact.de/petitions/familienzusammenfuhrung-von-jesidischen-familien-jetzt
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