Hilfe in Freiburg zum Thema Ukraine

FAIRburg dankt für die Spenden, die eingegangen sind für Ukrainische Initiativen in Freiburg wie Our Voice mit dem Kontaktcafé und Engagiertes Freiburg.
Wir danken der GLS-Stiftung und der Freiburger Bürgerstiftung, sowie der Sparkasse Freiburg Nördlicher Breisgau und privaten Spender*innen für rund 5000€!

Ihre Spende ist steuerlich absetzbar und wird ohne Abzüge an ehrenamtlich Aktive aus Migrantenselbstorganisation weitergegeben, die mit und für Ukrainer*innen gemeinsam Aktionen machen.

Spendenkonto:
Interkultureller Verein FAIRburg e.V.
IBAN: DE11 6809 0000 0033 8312 00
BIC: GENODE61FR1

FAIRburg solidarisiert sich mit BIPoC-Ukrainer*innen und Sinti und Roma, die aus der Ukraine den Weg zu uns gefunden haben. Wir unterstützen Projekte des Ankommens für die neuen Menschen, die aus ihrem Leben herausgerissen wurden und sich hier neu sortieren können. FAIRburg formulierte in dem Sinn ein Unterstützerschreiben für Kriegsflüchtling Herrn Chiagozie Chibuoke aus der Ukraine zu seinem Antrag auf Aufenthaltserlaubnis nach §24 vom 22.03.2022 – wie der Migrant_innen-Beirat der Stadt Freiburg. Herr Chibuoke ist inzwischen in ein anderes Land gegangen, das freundlichere Bleibeperspektiven ermöglicht.

Aufnahme für private Wohnungsangebote und weitere ehrenamtliche Arbeit bitte direkt an Stadt Freiburg:

Die Pakete können hier abgegeben werden:
Die Oltmanns
Oltmannstraße 30, 79100 Freiburg
Annahme: Mo-Fr 8-12, Mi 8-18 Uhr

  1. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Menschen, die aus der Ukraine geflohen sind, ändern sich gerade sehr schnell. Wir möchten hier in einfachen Worten eine Orientierung geben. Bei Fragen oder Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an die Flüchtlingsberatung.
  1. Am 9.3.2022 ist die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung – UkraineAufenthÜV in Kraft getreten.

Das bedeutet:

  1. Für alle Menschen, die vor dem 24.02.2022 in der Ukraine gelebt haben und

jetzt in Deutschland sind

bis zum 23.Mai 2022 keine Aufenthaltserlaubnis brauchen und sich legal in Deutschland aufhalten.

  1. Für ukrainische Staatsangehörige, die vor und am 24.02.2022 nicht in der Ukraine waren, weil sie z.B. in Deutschland zu Besuch waren, gilt dies auch.
  1. Es gibt einen Beschluss des EU-Rates, den die Bundesregierung nun umsetzt.

Danach gilt:

  1. Ukrainische Staatsangehörige, die aktuell aus der Ukraine geflohen sind, können bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG beantragen. Sie bekommen finanzielle Unterstützung in Form von Grundleistungen nach dem AsylbLG. Dafür ist das Sozialamt zuständig.
  2. Das Gleiche gilt für Menschen, die in der Ukraine einen Schutzstatus haben, also z.B. als Flüchtling dort anerkannt wurden.
  3. Für 1. Und 2. gilt das auch für ihre Familien
  1. Für nicht-Ukrainer:innen (Drittstaatsangehörige), die mit einem anderen Aufenthalt in der Ukraine gelebt haben, gilt diese Möglichkeit aktuell nur, wenn sie nicht in ihr Herkunftsland reisen können. Wer dies entscheidet, ist noch unklar.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite des Projekt Q der GGUA Flüchtlingshilfe Münster:

Sozialrechtliche Rahmenbedingungen mit der Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG

Überbrückungsleistungen für Menschen aus der Ukraine

Aufenthaltsrecht und Sozialleistungen für Menschen aus der Ukraine

Sowie auf der Seite des BMI:

Fragen und Antworten zur Einreise aus der U

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